Nachdem wir die letzten beiden Jahre zum Schulbeginn auf die Entwicklung des Schulwesens in Bayern nach 1806 einen Blick geworfen haben, möchte ich in diesem Jahr, im dritten Teil unserer Ausführungen zu Schule einst und heute, Burgau im Speziellen beleuchten.

 

In Burgau gibt es dank Norbert Schuster junior und Frau Luise Haltmayer eine sehr umfangreiche Schulchronik der Volksschule Burgau.

 

Die ersten Aufzeichnungen über das Schulwesen in Burgau sind den Stadtrechnungen von 1594/95 bis 1800 und den Ratsprotokollen von 1650 bis 1876 zu entnehmen.

 

Aber das konkrete nachweisliche Vorhandensein einer Schule in Burgau fällt in die Zeit des konfessionalisierten Humanismus. In vielen Städtchen der Diözese Augsburg lassen sich schon im Ausgang des Mittelalters Schulen nachweisen (Kaufbeuren 1192, Gundelfingen 1296). Burgau wird nach den bischöflichen Visitationsberichten erst 1659 mit einer "scholae sunt" erwähnt. Das sagt aber nicht, dass vorher in Burgau keine Schule bestanden hätte. Die Akten des städtischen Archivs beginnen erst mit der Raittung 1594/95. In dieser und den folgenden ist immer vom "schulmaister" die Rede. Die Bestände anderer Archive reichen natürlich viel weiter zurück. Für unseren Rückblick konnte aber bisher nur das städtische Archiv der Stadt Burgau ausgewertet werden.

 

So ist aus anderen Protokollen zu entnehmen, dass die Augsburger Schulherren 1586 den Rat der Stadt mit der Bitte angingen, man möge niemanden zum Schulhalten zulassen, der nicht von Jugend auf das Schreiben und Rechnen gelernt habe.

 

Die Ausbildung zum selbigen erfolgte in dieser Zeit in sog. Normalschulen. In der Markgrafschaft Burgau wurde als Normalschule Freiburg, der Sitz der vorderösterreichischen Regierung, bestimmt. In den Normalschulen wurde nicht nur die Jugend gebildet, sondern auch "künftige Schullehrer zur ausübenden Kenntnis  aller notwendigen Wissenschaften und der mit dem Lehramt verbundenen praktischen Vorteile und Pflichten eingeführt werden" (Wien 22.10.1770). Normalschulen sind Schulen, "welche die Richtschnur aller übrigen Schulen in der Provinz sind, daher soll in jeder Provinz eine einzige Normalschule und zwar am Ort, wo die Schulkommission ist, angelegt werden, nach welcher sich alle übrigen Schulen zu richten haben." Da aber in der Markgrafschaft der Weg nach Freiburg, auch zur Ausbildung der Lehrer, zu weit war, wurde die Hauptschule der Piaristen in Günzburg für die ganze Markgrafschaft zur Präparandenhauptschule bestimmt. Die zur Vorbereitung für den Schuldienst angenommen Adspiranten hießen Präparanden.

 

Das Kapitel der Lehrerausbildung, Anstellung und die Pflichten der Lehrer sind in der Volksschulchronik sehr ausführlich und detailliert beschrieben. Aus den Ratsprotokollen der Stadt Burgau ist zu entnehmen, dass bei der Anstellung des Lehrers Eidt, am 28.3.1826 ein Bestallungsbrief ausgestellt wurde. Es heißt darin: "Da das Amt eines Schullehrers sehr wichtig ist, der Zweck desselben ist nicht nur der Unterricht in notwendigen und nützlichen Kenntnissen, sondern auch vorzüglich der Unterricht in den Lehren des Christentums, wobei die Kinder zu einem gründlichen, richtigen Nachdenken über die Lehre, zur rechten Anwendung derselben und zur Bildung des Herzens angeleitet werden. Dieses Amt eines Schullehrers macht ihn auch die Aufsicht über die Kinder und die Beförderung der guten Sitten derselben zur Pflicht."

 

Und dann werden in diesem Bestallungsbrief sehr genau seine Aufgaben als Schullehrer, Chorregent und als Mesner beschrieben.

 

Schauen wir uns aus diesem umfangreichen Nachschlagewerk von Herrn Schuster und Frau Haltmayer auch noch die Besoldung der Lehrer an.

 

Gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges wurde die Besoldung des Schulmeisters Caspar Schmid in Burgau neu aufgestellt. Er erhielt pro Quartal:

 

von Johannis-Pflegschaft (Schlosskapellenstiftung) 1 fl 30 kr
von Unsrer Lieben Frauen (Pfarrkirchenstiftung) 2 fl
von der Almosenpflegschaft (Pfeffersche Stiftung) 1 fl 15 kr
aus der Stadtkasse 8 fl 15 kr
Pro Quartal also: 13 fl -- kr

 

 

(fl = Gulden, kr = Kreuzer; 60 Kreuzer sind 1 Gulden)

 

 

Wenn man sich dann allerdings die Besoldung 1688/89 anschaut, beträgt diese im Quartal 18 fl, gerade einmal 5 Gulden mehr und 1826 ist sie immer noch so.

 

Allerdings gehörte zur Entlohnung des Schulmeisters ab 1702/03 auch der Bezug von 6 Klafter Brennholz. Den  städtischen Unterlagen ist zu entnehmen, dass dem Lehrer dieses Brennholz im Gemeindeholz bereit zu stellen ist, aber dass er für das "machen und hereinführen selber verantwortlich ist". Sollte die Stadt Burgau in einem Jahr kein schlagbares Holz haben so soll der Schulmeister als Entschädigung 14 fl erhalten. 1786-1797 wurde dieser Naturalbeitrag in Geldbezug umgewandelt.

 

Eine Ackernutzung des Lehrers erscheint erstmals 1654 in den burgauischen Büchern, 1766 findet ein Lehrer als Nutznießer eines Dienstmahds Erwähnung.

 

Auch zur Besoldung der Schulmeister und ihrer Gehilfen gibt es viele weitere interessante Aufstellungen und Ausführungen.

 

Aber zum Schluss sei noch erwähnt, dass 1864 in Burgau nach der Reorganisation des Schulwesens der Schuldienst vom Mesnerdienst getrennt wurde und die Bezüge des Chorregenten und Lehrers betrugen jährlich mit Anschlag der Wohnung und des Gartens 481 fl 34 kr, die des Schul- und Musikchorgehilfen 225 fl, nebst freier Wohnung.

 

Wahrscheinlich mehrere Mädchenjahrgänge um 1916/1917, aufgenommen im Schlosshof Burgau
Wahrscheinlich mehrere Mädchenjahrgänge um 1916/1917, aufgenommen im Schlosshof Burgau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1864 unterrichteten in der Mädchenschule bereits Ordensfrauen und sie erhielten einen jährlichen Geldbetrag von 400 fl nebst freier Wohnung und Beheizung.

 

Diese in diesem Artikel zitierte Schulchronik bietet erfreulicherweise noch sehr viel Stoff für weitere Beiträge über Burgaus Schulwesen und seine Lehrer.

 

Quellen: "Geschichte der Volksschule Burgau", von Norbert Schuster 1943, fortgeführt von Luise Haltmayer 1981

Bild: Fam. Kiechle, Burgau